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Cake day: April 12th, 2024

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  • Natürlich gibt es unterschiedliche Dringlichkeitsstufen, aber was soll das in dem Kontext jetzt bringen? Wenn was gemeldet wird, muss da jemand hin, gucken, was los ist. Und zwar jetzt gleich. Denn morgen oder nach Feierabend ist es zu spät, da braucht man auch nicht mehr zu gucken. Und die Leute, die man da hin schickt, müssen ausreichen, um wirksam eingreifen zu können, sollte da wirklich was sein. Sonst könnte man sich den ganzen Aufwand auch gleich sparen.

    Wenn man immer die gleichen Leute zu oft zu Fehlalarmen schickt, haben die irgendwann keinen Bock mehr. Und eine andere Wahl, als immer die gleichen Leute zu schicken, hat man nicht, denn das sind nun mal die Leute, die man vor Ort hat.

    Spoiler: Alarmmüdigkeit bei BMA-Alarmen ist ein tatsächlich existierendes und seit Jahrzehnten mit zunehmender Anzahl und zunemendem Alter der BMA zunehmendes Problem, außerdem hat die hohe Fehlalarmquote mancherorts auch schon dazu geführt, dass BMA-Alarme vom Alarmplan her anders behandelt werden, als von menschlichen Anrufern gemeldete Brände in vergleichbaren Objekten, also da wird jetzt schon weniger hingeschickt. Insbesondere auf die automatische Mitalarmierung des Rettungsdienstes (nicht nur für eventuelle Verletzte, sondern auch zur Eigensicherung der Feuerwehr) wird da inzwischen gerne verzichtet.

    Brandmeldeanlagen sind ausdrücklich zur Brandfrüherkennung an Orten gedacht, wo eine frühe Erkennung großen Schaden verhindert, oder wo eine späte Erkennung zu gefährlich wäre. (z.B. in Gebäuden, in denen viele Leute schlafen) Beides trifft für (zu allem Überfluss auch noch extrem seltene) Brände in Windkraftanlagen nicht zu, denn die Gefahr für alles Andere, als die Anlage selbst (die in dem Fall eh ein Totalschaden ist), ist verschwindend gering.

    Der Gefahrenbereich durch Trümmer befindet sich immer weit außerorts, weil die Anlagen gerade aus dem Grund, dass durch Schäden Trümmer runterfallen können und bei winterlicher Witterung Eisschlag möglich ist, nur mit großzügigen Sicherheitsabständen zur Bebauung genehmigt werden. Die Leute, die sich im Gefahrenbereich aufhalten, sind durchaus zur Selbstrettung in der Lage. (irgendwie sind die ja auch in den Gefahrenbereich reingekommen, dahin fährt in der Regel kein Bus) Außerdem sind genau die Leute, die durch einen solchen Brand in Gefahr geraten könnten, auch in der Lage, ihn zu erkennen und zu melden. Denn wenn die Anlage brennt, dann raucht die auch. Und irgendwann sind sogar außen Flammen sichtbar. Das eine oder andere Geräusch macht ein solcher Brand meistens auch, und wenn der Wind richtig steht, stinkt es. Wenn also eine Gefahr für Personen besteht, dann werden die das merken und den Brand melden. Die kann man dann sogar noch bei der Aufnahme des Notrufs dazu anleiten, sich möglichst weit von der brennenden Anlage zu entfernen und andere Leute, die sie unterwegs treffen, zu warnen. Das geht im Zweifel schneller, als die dann alarmierte Feuerwehr das machen kann, denn die muss ja erst mal dort hin kommen. (Die Anlagen befinden sich weit außerorts, und sind oft nur über Feldwege erreichbar. Die gesetzlichen Hilfsfristen außerorts abseits öffentlicher Straßen sind auch in der Regel wesentlich länger, als innerorts, weil das anders gar nicht möglich wäre)



  • Nein! Es sind nicht alle! Es sind größtenteils immer wieder die Gleichen! So zu tun als ob alle gleich wären, hilft nur der AfD.

    Die Gleichen sind halt Politiker. In allen Ebenen, in allen Parteien. Das fängt in den Kommunen an und zieht sich bis in die EU. Abwahl ist für die keine Strafe, denn das, was sich sich bis dann zusammenbetrogen und- geklaut haben, dürfen sie ja behalten.

    Das Problem ist ein System, das die meisten Formen der politischen Korruption nicht unter Strafe stellt. Und das ist die logische Konsequenz, wenn die Leute, die die Regeln machen, davon profitieren, dass die Regeln so sind, wie sie sind.




  • Ist halt überflüssig. In Windrädern halten sich in der Regel keine Menschen auf, da braucht man keinen 2. Rettungsweg, weil das Risiko verschwindend gering ist. (Mal davon abgesehen, dass solche Gelenkmasten in Deutschland aus guten Gründen nicht als 2. Rettungsweg zugelassen sind. Die sind hauptsächlich Spielereien, um Anforderungen von Versicherungen zu “erfüllen”, um Prämie und/oder den Bau geeigneter fest installierter Anlagen zu sparen)

    Außerdem würde auch ein so absurd hoher Gelenkmast nicht automatisch bedeuten, dass man damit einen Brand in einer Windkraftanlage sicher bekämpfen könnte, denn man müsste das Teil mitten im Trümmerschatten der brennenden Anlage aufstellen. (Spoiler: Das macht man nicht, wenn man nicht unbedingt in den Knast will, sollte dadurch jemand zu Schaden kommen) Wenn man den überhaupt dort hin gefahren kriegt. (Normale Drehleitern von höchstens 16 Tonnen Gewicht und 12 Metern Fahrzeuglänge, haben auf den Feldwegen, die man in der Regel dafür benutzen muss, schon ihre Probleme) Das Problem der Löschwasserversorgung lasse ich jetzt mal außen vor, aber allgemein tendiert die weit außerorts, wo sich Windkraftanlagen in der Regel befinden, nicht besonders gut bis nicht vorhanden zu sein.

    Wenn es erstmal richtig brennt, ist die Anlage selbst eh ein Totalschaden, die Umgebung absichern und warten, bis das von selbst ausgeht, ist da die sinnvollste Lösung. Wenn dann halt mal eine benachbarte Straße gesperrt wird, ist das auch kein Beinbruch. Der Aufwand für die vermeintliche Alternative, unter erheblicher Eigengefährdung einen Brand zu bekämpfen, ohne Aussicht, dadurch den Schaden zu verringern, steht in keinem Verhältnis zum nicht vorhandenen Nutzen.