Ein Mann, der ohne Führerschein ein illegales und tödliches Rennen mit fuhr, verliert seinen Aufenthaltsstatus. Nun darf er in den Kosovo abgeschoben werden.
Das Problem ist, dass hier Menschen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit unterschiedlich behandelt und verurteiltnwerden. Es gibt auch Urteile gegen deutsche Staatsangehörige, die wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen oder allgemein Raserei mit Todesfolge verurteilt werden. Die bleiben aber in Deutschland. Das heißt, die Strafe für das gleiche Verbrechen unterscheidet sich. Und das darf nicht sein.
Die Strafe ist die selbe. Nur lebt die betroffene Person in Deutschland unter einer Auflage: Begehe keine schweren Straftaten. Die Ausweisung ist keine Strafe für die Tat, sondern die Konsequenz für den Verstoß gegen die Auflagen.
Ähnliches bei Bewährung. Du brichst jemandem die Nase, ich breche jemandem die Nase. Du hattest keine Bewährung und bekommst eine Geldstrafe. Ich hatte Bewährung, bekomme eine Geldstrafe und gehe in den Knast. Auch hier bekommen wir die selbe Strafe, ihre Konsequenzen sind jedoch anders.
Gut, ändert aber nichts am eigentlichen Fall. Es gibt eine Auflage, gegen diese wurde verstoßen.
Ich will hier auch nicht des Teufels Advokat spielen, ich verteidige den Staat nicht. Ich versuche nur zu erklären, warum die Konsequenz in diesem Fall eine Ausweisung ist.
Naja, glaubst du denn wirklich, ich wüsste nicht, was grob die rechtliche Grundlage für diese Abschiebung sei?
Ich will darauf hinaus, dass Abschiebungen grundsätzlich nicht stattfinden sollten, dass die rechtliche Grundlage (die “Auflagen”) Gleichbehandlungsgrundsätzen widerspricht und inhärent ungerecht ist.
Deutscher Pass oder nicht sollte einfach keinen Unterschied machen. Wer in Deutschland gegen deutsche Gesetze verstößt, sollte in Deutschland entsprechend bestraft werden (sofern diese Gesetze überhaupt Anwendung finden sollten, aber da es hier nicht um Einwanderungsrecht, die Konsequenzen eines unzureichenden Systems o.ä. geht, müssen wir diese Diskussion hier nicht führen).
Sicherlich könnte man darüber reden, wenn eine zu einer Freiheitsstrafe verurteilte Person diese lieber im Heimatland absitzen möchte und die dortigen Haftbedingungen nicht schlechter als in Deutschland sind, aber das wäre dann keine Abschiebung sondern eine Überstellung.
Richtig, der Pass sollte keine Rolle spielen. Bei der Sicherstellung des Existenzminimums schon gar nicht, Wehrpflicht sollte es sowieso nicht geben und Wahlrecht kann man mMn auch gerne daran festmachen, ob Deutschland dein Erst-/Hauptwohnsitz ist.
“Das Problem ist, dass hier Menschen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit unterschiedlich behandelt und verurteiltnwerden”
“Das heißt, die Strafe für das gleiche Verbrechen unterscheidet sich.”
Das sind halt einfach falsche Aussage, da hilft dir die Ausrede mit rhetorischen Stilmitteln auch nicht mehr. Malt aber, zusammen mit deinen Downvotes, ein schönes Bild der Diskussionskultur, die du verfolgst.
Du bist hier übrigens diejenige Person, die die Behauptung aufstellt, “dass die rechtliche Grundlage (die “Auflagen”) Gleichbehandlungsgrundsätzen widerspricht”. Hast du dafür irgendeinen Nachweis, außer deiner eigenen Auslegung der Gesetzestexte?
Wo sind meine Aussagen falsch? Wenn jemand, der nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hat, aufgrunddessen andere Konsequenzen für die gleiche Straftat erfährt, ist das eine Ungleichbehandlung. Eine Ungleichbehandlung verstößt gegen den Grundsatz, dass Menschen unabhängig von Herkunft, Staatsangehörigkeit, Geschlechtsidentität, Sexualität, Hautfarbe, Religion usw. gleich behandelt werden sollten. Oder siehst du das anders?
Malt aber, zusammen mit deinen Downvotes, ein schönes Bild der Diskussionskultur, die du verfolgst.
Das Problem ist, dass hier Menschen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit unterschiedlich behandelt und verurteiltnwerden. Es gibt auch Urteile gegen deutsche Staatsangehörige, die wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen oder allgemein Raserei mit Todesfolge verurteilt werden. Die bleiben aber in Deutschland. Das heißt, die Strafe für das gleiche Verbrechen unterscheidet sich. Und das darf nicht sein.
Die Strafe ist die selbe. Nur lebt die betroffene Person in Deutschland unter einer Auflage: Begehe keine schweren Straftaten. Die Ausweisung ist keine Strafe für die Tat, sondern die Konsequenz für den Verstoß gegen die Auflagen.
Ähnliches bei Bewährung. Du brichst jemandem die Nase, ich breche jemandem die Nase. Du hattest keine Bewährung und bekommst eine Geldstrafe. Ich hatte Bewährung, bekomme eine Geldstrafe und gehe in den Knast. Auch hier bekommen wir die selbe Strafe, ihre Konsequenzen sind jedoch anders.
Nur dass bei Bewährung vorheriges Fehlverhalten vorliegt. Bei der Augenthaltsgeschichte ist es reine Glückssache, wo du geboren wurdest.
Gut, ändert aber nichts am eigentlichen Fall. Es gibt eine Auflage, gegen diese wurde verstoßen.
Ich will hier auch nicht des Teufels Advokat spielen, ich verteidige den Staat nicht. Ich versuche nur zu erklären, warum die Konsequenz in diesem Fall eine Ausweisung ist.
Naja, glaubst du denn wirklich, ich wüsste nicht, was grob die rechtliche Grundlage für diese Abschiebung sei?
Ich will darauf hinaus, dass Abschiebungen grundsätzlich nicht stattfinden sollten, dass die rechtliche Grundlage (die “Auflagen”) Gleichbehandlungsgrundsätzen widerspricht und inhärent ungerecht ist.
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Deutscher Pass oder nicht sollte einfach keinen Unterschied machen. Wer in Deutschland gegen deutsche Gesetze verstößt, sollte in Deutschland entsprechend bestraft werden (sofern diese Gesetze überhaupt Anwendung finden sollten, aber da es hier nicht um Einwanderungsrecht, die Konsequenzen eines unzureichenden Systems o.ä. geht, müssen wir diese Diskussion hier nicht führen).
Sicherlich könnte man darüber reden, wenn eine zu einer Freiheitsstrafe verurteilte Person diese lieber im Heimatland absitzen möchte und die dortigen Haftbedingungen nicht schlechter als in Deutschland sind, aber das wäre dann keine Abschiebung sondern eine Überstellung.
deleted by creator
Richtig, der Pass sollte keine Rolle spielen. Bei der Sicherstellung des Existenzminimums schon gar nicht, Wehrpflicht sollte es sowieso nicht geben und Wahlrecht kann man mMn auch gerne daran festmachen, ob Deutschland dein Erst-/Hauptwohnsitz ist.
Dann stell die Frage halt auch so, hätte uns beiden Zeit und Energie gespart.
Ob Abschiebung auf Basis einer Straftat gegen Artikel 3 des GG verstößt, kann ich dir nicht sagen.
Rhetorische Stilmittel sind dir augenscheinlich auch neu. Viel Spaß dabei, dich da einzulesen, ist eine spannende Welt.
“Das Problem ist, dass hier Menschen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit unterschiedlich behandelt und verurteiltnwerden”
“Das heißt, die Strafe für das gleiche Verbrechen unterscheidet sich.”
Das sind halt einfach falsche Aussage, da hilft dir die Ausrede mit rhetorischen Stilmitteln auch nicht mehr. Malt aber, zusammen mit deinen Downvotes, ein schönes Bild der Diskussionskultur, die du verfolgst.
Du bist hier übrigens diejenige Person, die die Behauptung aufstellt, “dass die rechtliche Grundlage (die “Auflagen”) Gleichbehandlungsgrundsätzen widerspricht”. Hast du dafür irgendeinen Nachweis, außer deiner eigenen Auslegung der Gesetzestexte?
Wo sind meine Aussagen falsch? Wenn jemand, der nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hat, aufgrunddessen andere Konsequenzen für die gleiche Straftat erfährt, ist das eine Ungleichbehandlung. Eine Ungleichbehandlung verstößt gegen den Grundsatz, dass Menschen unabhängig von Herkunft, Staatsangehörigkeit, Geschlechtsidentität, Sexualität, Hautfarbe, Religion usw. gleich behandelt werden sollten. Oder siehst du das anders?
Lol.