Ein weiterer Facebook-Kommentar unter einem Posting der Polizei zum Besuch von Bundeskanzler Merz in Heilbronn hat juristische Folgen: Dieses Mal hat die Beleidigung Konsequenzen.
Wer sich negativ über unseren sehr guten Kanzler äußert, soll die Strafe dafür spüren!
Affe ist wie alle Tiervergleiche eine sog. Formalbeleidigung, die erstmal keine Meinung ist. Aber die Machtkritik kann man sicherlich argumentieren, dafür darf man halt den Strafbefehl nicht akzeptieren, sondern muss vir Gericht gehen.
Merz politisches Handeln lässt sich durchaus subsumieren als Beleidigung aller Bevölkerungsgruppen die ihn nicht enthalten. Wechselseitige Beleidigungen sind meiner Kenntnis nach straffrei.
aber wieso ist “Lackaffe” als Bezeichnung für den Kanzler mit dem gläsernen Ego nicht genauso zulässige Machtkritik?
Affe ist wie alle Tiervergleiche eine sog. Formalbeleidigung, die erstmal keine Meinung ist. Aber die Machtkritik kann man sicherlich argumentieren, dafür darf man halt den Strafbefehl nicht akzeptieren, sondern muss vir Gericht gehen.
Der Lack ist bei ihm schon längst ab, daher nicht zutreffend.
Und was, wenn der Lack säuft? (Bitte mich nicht verhaften, rein hypothetische Frage.)
HIER SPRICHT DIE POLIZEI!!! KOMMEN SIE MIT ERHOBENEN HÄNDEN RAUS!!!
Fuck! Fuck! Fuck! Die Bullen kommen!
PENG!! PENG!! PENG!!
Wieder ein gefährlicher Subversiver neutralisiert.
Boah die werden jetzt ultramäßig gefickt, sieht man auch nicht allen Tagen.
Also ein Lackabbe®?
Laut Artikel, weil es sich nicht auf Merz’ politisches Handeln bezieht, sondern nur die Ehre verletzen soll.
Merz politisches Handeln lässt sich durchaus subsumieren als Beleidigung aller Bevölkerungsgruppen die ihn nicht enthalten. Wechselseitige Beleidigungen sind meiner Kenntnis nach straffrei.
Etwas, das dieser Lackaffe nicht hat, kann man nicht verletzen.
Gutes Beispiel. Keine Kritik, pure Beleidigung, genau das ist verboten. Ein Glück, dass du hier nur am Demonstrieren bist ;P