Ein weiterer Facebook-Kommentar unter einem Posting der Polizei zum Besuch von Bundeskanzler Merz in Heilbronn hat juristische Folgen: Dieses Mal hat die Beleidigung Konsequenzen.
Wer sich negativ über unseren sehr guten Kanzler äußert, soll die Strafe dafür spüren!
Merz politisches Handeln lässt sich durchaus subsumieren als Beleidigung aller Bevölkerungsgruppen die ihn nicht enthalten. Wechselseitige Beleidigungen sind meiner Kenntnis nach straffrei.
Laut Artikel, weil es sich nicht auf Merz’ politisches Handeln bezieht, sondern nur die Ehre verletzen soll.
Merz politisches Handeln lässt sich durchaus subsumieren als Beleidigung aller Bevölkerungsgruppen die ihn nicht enthalten. Wechselseitige Beleidigungen sind meiner Kenntnis nach straffrei.
Etwas, das dieser Lackaffe nicht hat, kann man nicht verletzen.
Gutes Beispiel. Keine Kritik, pure Beleidigung, genau das ist verboten. Ein Glück, dass du hier nur am Demonstrieren bist ;P