Nur, wenn das Verbot absichtlich schwammig und leicht zu umgehen ist. Man könnte auch sehr weitgefasst sämtliche Einweg-Wegwerfelektronik verbieten, die eine bestimmte Nutzungsdauer, die in Jahren gemessen wird, unterschreitet. Gerade bei Geräten mit Verbrauchsmaterialien sollte es ganz einfach sein, eine Nachfüllbarkeit der Verbrauchsmaterialien gesetzlich vorzuschreiben und Verstöße zu ahnden, wenn man das will.
Nur, wenn das Verbot absichtlich schwammig und leicht zu umgehen ist. Man könnte auch sehr weitgefasst sämtliche Einweg-Wegwerfelektronik verbieten, die eine bestimmte Nutzungsdauer, die in Jahren gemessen wird, unterschreitet. Gerade bei Geräten mit Verbrauchsmaterialien sollte es ganz einfach sein, eine Nachfüllbarkeit der Verbrauchsmaterialien gesetzlich vorzuschreiben und Verstöße zu ahnden, wenn man das will.