• plyth@feddit.org
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    12 days ago

    Interessant, aber anscheinend Auslegungssache:

    Der politische Demonstrationsstreik wird von der herrschenden Meinung als nicht durch Art. 9 Abs. 3 GG gedeckt angesehen, wobei diese Anschauung auf Gerichtsurteilen beruht, ohne dass ein explizites gesetzliches Verbot besteht.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Streik

    Ausserdem wäre es kein Generalstreik für ein politisches Ziel sondern nur ein Streik von allen weil alle den 8 Stunden Tag wollen. Man kann ihn dann als Betriebsvereinbarung fordern um rechtlich unangreifbar zu sein.

    • trollercoaster@sh.itjust.works
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      17
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      12 days ago

      Bei einem Generalstreik ist die Rechtslage eh scheißegal, denn diejenigen, die über die Rechtslage entscheiden und sie durchsetzen, leben alle von der Arbeit der Arbeiter und haben einfach geschissen, wenn die lange genug nicht arbeiten.