Das Bundesamt für Verfassungsschutz setzt bei der Datenanalyse künftig auf Software aus Frankreich statt auf die umstrittene US-Technologie von Palantir.
Ist das von deutschen Behörden selbst gehostet und betrieben, oder gemietet? (der Artikel spricht von “Produkt eingekauft”)
Ist das Daten suchen, analysieren, und sammeln nur nach richterlicher Anordnung erlaubt, oder anlasslos? Wird ggf zwischen sammeln und Identifizieren/Zuordnen unterschieden?
Wann werden staatliche Datenbanken und wann öffentlich oder anders zugängliche Daten mit einbezogen, gesammelt, und analysiert?
Zwischen selbst verwaltet und fremder Service, sowie zwischen Analyse und Zuordnung erst nach richterlicher Freigabe und Anlasslos zugreifbare Daten mit einbeziehen und persönliche Profile erstellen ist ein großer Unterschied.
Für mich ergeben sich primär folgende Fragen:
Zwischen selbst verwaltet und fremder Service, sowie zwischen Analyse und Zuordnung erst nach richterlicher Freigabe und Anlasslos zugreifbare Daten mit einbeziehen und persönliche Profile erstellen ist ein großer Unterschied.
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