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    4 days ago

    Könnte man das nicht genauso über einen entsprechenden Freibetrag lösen? Wenn die Vermögenssteuer bspw. erst ab einer oder meinetwegen zwei Millionen anfällt, dürfte das den eigenen Wohnraum in der Regel abdecken, auch wenn das EFH in München steht. Wenn man eine 25 Millionen Villa bewohnt, wüsste ich nicht, wieso die ausgeschlossen sein sollte.

    Wenn man für eigene Immobilien eine Ausnahme macht, ist man ja eben doch wieder bei der Ungleichbehandlung, die damals zur Aussetzung der Steuer geführt hat.

    Wenn Petra ein Haus im Wert von einer Million besitzt und ihre Schwester Hannelore lieber zur Miete wohnt und ihre Million in Aktien steckt, fände ich es zumindest auch nicht ganz fair, wenn das unterschiedlich gehandhabt würde.