• Ephera@lemmy.ml
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    8 days ago

    Vermutlich gibt’s in dem Gesetz eine vorzügliche Definition dafür, aber frage mich ja schon auch immer, welche “Streamingplattformen” denn jetzt gemeint sind.

    Also zählt da auch YouTube, Twitch, Tiktok dazu? Und zählt da die andere, sehr erfolgreiche Video-Streaming-Industrie hinzu, also die mit den 18+ Inhalten?