Die schwarz-rote Koalition hatte es offenbar so eilig, dass für die übliche Rechtsprüfung des Entwurfes durch das Bundesjustizministerium keine Zeit mehr blieb. Dabei gibt es rechtliche Bedenken, mit denen am Ende das Bundesverfassungsgericht befasst werden könnte. Karlsruhe hatte vor fünf Jahren erklärt, dass das Grundgesetz den Staat zum Klimaschutz verpflichte und dabei auf die Herstellung von Klimaneutralität ziele.
Ein Kurzgutachten der CDU-nahen Klimaunion kommt zu dem Schluss, dass der Gesetzentwurf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig ist.